Schankerlaubnis: CSU-Fraktion befreit Schaustellergewerbe und Vereine von überflüssiger Bürokratie
Die CSU-Landtagsfraktion macht Schluss mit unnötiger Bürokratie beim Alkoholausschank auf Veranstaltungen in Bayern. Mit einer gezielten Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung werden Schausteller, Vereine und Reisegastronomen künftig spürbar entlastet: Bereits nach einer Frist von zwei Wochen ab vollständiger Antragstellung gilt die entsprechende Genehmigung automatisch als erteilt, Anträge können einfach per E-Mail gestellt werden. Wenn die Genehmigung als automatisch erteilt gilt, entfällt sogar die Gebühr. Die Neuregelung betrifft insbesondere den vorübergehenden Ausschank von Alkohol auf Volksfesten, Märkten und Vereinsfesten. Bisher war für jede einzelne Veranstaltung eine kostenpflichtige Gestattung erforderlich, obwohl viele Voraussetzungen – etwa zum Umwelt- und Lärmschutz – durch die Veranstaltungsorganisation bereits erfüllt waren.