Organspende: CSU-Fraktion für geeignete Änderung des Transplantationsgesetzes
Aktuell warten in Deutschland rund 8.400 Menschen auf ein Spenderorgan, in Bayern sind es um die 1.200. Derzeit gilt in Deutschland die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet: Eine Organ- und Gewebespende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten etwa durch einen Organspendeausweis oder auch in der Patientenverfügung selbst eingewilligt hat oder, falls sein Wille nicht feststellbar war, seine Angehörigen zugestimmt haben. Das seit März diesen Jahres eingeführte digitale Organspenderegister kennen laut einer INSA-Umfrage nur 38 Prozent der Deutschen und mehr als jeder Zweite hat kein Interesse, seine Bereitschaft an einer Organspende zu dokumentieren. Damit der ´Tod auf der Warteliste´ nicht mehr länger traurige Realität bleibt fordert die CSU-Fraktion eine Änderung des Transplantationsgesetzes, die endlich geeignet ist, die Transplantationszahlen zu steigern.