Mineralische Bauabfälle und Aushub: CSU-Fraktion will Bayerns Lösung beibehalten
Bayerischer Verfüll-Leitfaden trotz Mantelverordnung des Bundes: Per Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag dafür ein, dass die Mantelverordnung des Bundes zur Bauschutt- und Aushub-Verwertung nur mit der sogenannten Länderöffnungsklausel in Kraft tritt. Konkret soll so ermöglicht werden, dass der bewährte bayerische Verfüll-Leitfaden weiter in Kraft bleiben kann. Nur so können nach Ansicht der Fraktion negative Auswirkungen auf die Bau- und Entsorgungswirtschaft in Bayern verhindert werden. Durch die ansonsten strengeren Anforderungen des Bundes werden massive Steigerungen der Baukosten befürchtet, weil Aushub und Bauschutt nicht mehr in Verfüllungen verwendet, sondern nur noch entsorgt werden könnte.