„Unser ständiges Mahnen hat sich endlich gelohnt: Die allgemeine landesweite Stallpflicht für Geflügel ist ab sofort aufgehoben“, zeigten sich die beiden Landtagsabgeordneten Josef Zellmeier und Hans Ritt erleichtert.
Wie das Bayerische Umweltministerium ankündigte, gilt in Zukunft nur noch eine örtliche begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind auch wieder Ausstellungen und Märkte sowie der Verkauf von Freilandeiern möglich.
„ Für die vielen Geflügelhalter und in der Stadt Straubing und dem Landkreis Straubing-Bogen ist eine quälend lange Wartezeit endlich vorbei“, so die beiden Abgeordneten. Seit November 2016 galt in Bayern eine allgemeine Aufstallungspflicht; ebenso mussten viele über Monate hinweg geplante Ausstellungen und Märkte kurzfristig abgesagt werden. „ Wir können die große Verärgerung unter den Geflügelhaltern gut nachvollziehen, schließlich waren sie von den Vorsorgemaßnahmen der Behörden äußerst stark betroffen“, zeigten Zellmeier und Ritt Verständnis für deren Lage. Beide Abgeordnete hatten sich wiederholt mit Nachdruck beim Bayerischen Umweltministerium dafür stark gemacht, die Stallpflicht nur dort anzuordnen, wo die Geflügelpest tatsächlich nachgewiesen wurde: „Mit der Lockerung können sowohl die Betriebe als auch Vereine der Rassegeflügelzüchter wieder geregelt ihrem Beruf und ihrer Berufung nachgehen“, so die Parlamentarier.