MdL Zellmeier leitet Bayernfondsgremium

Abgeordneter ist Vorsitzender der neuen Kontrollkommission

28.05.2020
Finanzminister Albert Füracker, stellvertretende Vorsitzende Barbara Fuchs, Vorsitzender Josef Zellmeier und Wirtschaftsminister Aiwanger bei der konstituierenden Sitzung der Kontrollkommission BayernFonds.
Finanzminister Albert Füracker, stellvertretende Vorsitzende Barbara Fuchs, Vorsitzender Josef Zellmeier und Wirtschaftsminister Aiwanger bei der konstituierenden Sitzung der Kontrollkommission BayernFonds.

Landtagsabgeordneter Josef Zellmeier (CSU) hat am Mittwochabend im Landtag den Vorsitz der neu gegründeten Kontrollkommission BayernFonds übernommen. Das Gremium zeichnet für die parlamentarische Begleitung und Kontrolle des Fonds verantwortlich. Zellmeier, der als Vorsitzender des wichtigen Haushaltsausschusses durch das Bayernfondsgesetz auch zum Leiter der Kontrollkommission bestimmt worden ist, betonte: „ Der BayernFonds ist ein grundlegender Eckpfeiler der Parlamentsarbeit zur Überwachung des Maßnahmenpakets der Staatsregierung, damit angeschlagene Unternehmen möglichst gut durch und aus der Corona-Pandemie kommen. Der Landtag als Haushaltsgesetzgeber wird daher in Zukunft den Prozess der Mittelverwendung konstruktiv begleiten.“

Die parlamentarische Kontrollkommission BayernFonds hat in der konstituierenden Sitzung die mittelfränkische Abgeordnete Barbara Fuchs für die zweitgrößte Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Anschließend berichteten Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) und Finanzminister Albert Füracker (CSU) über die Grundzüge der Hilfsmaßnahmen und stellte sich den Fragen der zwölf Abgeordneten. Im Bayernfondsgesetz ist festgelegt, dass die Kontrollkommission regelmäßig über alle den Fonds betreffenden Fragen unterrichtet wird. Dazu gehören insbesondere die Garantien für Unternehmerkredite als auch staatliche Unternehmensbeteiligungen zur Kapitalverstärkung coronabedingt angeschlagener Betriebe. Zudem kann die Kommission ihre Zustimmung für die Richtlinien und für bestimmte Einzelfallentscheidungen erforderlich machen. Die Kontrollkommission legt selbst die Kriterien fest, welche Entscheidungen nicht ohne ihre Mitwirkung getroffen werden dürfen. Derzeit liegt der Entwurf der Richtlinien zur Genehmigung bei der EU-Kommission, die ihre Zustimmung erteilen muss. Denn die Hilfsmaßnahmen sollen den Wettbewerb möglichst wenig verzerren. Kommissionsvorsitzender Zellmeier betonte, dass er eine baldige Genehmigung der EU-Kommission erwartet, damit für Bayern wichtige Unternehmen stabilisiert werden können. Die grundsätzliche Zuständigkeit des Bayernfonds richtet sich an mittlere Unternehmen ab 50 Mitarbeiter. Die Hilfsmaßnahmen sind zeitlich befristet und sollen nicht zu einem dauerhaften Engagement des Freistaats führen. In der sozialen Marktwirtschaft sollen Hilfen des Staates die Ausnahme bleiben, so Zellmeier.