RZWas-Härtefallförderung wird verlängert

Zellmeier: Wichtige Entscheidung für Landkreiskommunen

08.07.2020

Die CSU-Fraktion will auch künftig die Kommunen bei der Instandsetzung von teils Jahrzehnte alten Trink- und Abwasseranlagen in Bayerns Gemeinden unterstützen. Wie Haushaltsausschussvorsitzender Josef Zellmeier mitteilte, setzt sich die CSU per Dringlichkeitsantrag gemeinsam mit dem Koalitionspartner FW dafür ein, dass die Härtefallförderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) um vier Jahre verlängert und gleichzeitig optimiert wird. „Die hervorragende Trinkwasserqualität ist maßgeblich für die Lebensqualität der Menschen in Bayern. Um unsere Bürger vor unzumutbaren Kosten bei der Sanierung bestehender Leitungssysteme zu schützen, fördert der Freistaat die dafür zuständigen Gemeinden seit Anfang 2016 in besonderen Härtefällen, und das mit vollem Erfolg. Besonders für den ländlich geprägten Landkreis Straubing-Bogen mit vielen kleineren Kommunen ist dieser Beschluss eine große Entlastung“, so Zellmeier.
 

Zukünftig werden die Auszahlungen der Zuwendungen haushaltsabhängig auf 1 Million Euro je Gemeinde und Jahr gedeckelt. Insgesamt können bis zu 3 Millionen Euro für Projekte bei Verbundleitungen und Anlagensanierungen beantragt werden. Die Härtefallschwellen für die Förderung bleiben unverändert, jedoch werden künftig nur Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner unterstützt, um die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bestmöglich in ländlichen und in strukturschwachen Gebieten zu verteilen. Für den Landkreis Straubing-Bogen bedeutet dies, dass auch weiterhin alle Gemeinden grundsätzlich dafür in Frage kommen. Entscheidend für die konkrete Aufnahme einer Gemeinde in die Förderung ist die überdurchschnittliche Kostenbelastung der Bürger.
 
Die ursprünglich bis Ende 2021 befristete Förderrichtlinie wird nun auf Initiative der Regierungsfraktionen um mindestens weitere vier Jahre fortgeführt und ausgebaut: „Wir wollen, dass der Erlass von neuen Förderbescheiden zügig fortgesetzt werden kann. Nur so können wir unseren Gemeinden die nötige Planungssicherheit für die Instandsetzung von Leitungen und Abwasserkanälen geben und die Bürger von zu hohen Kostenbeteiligungen schützen“, erklärt Zellmeier. Der Antrag wird am morgigen Donnerstag im Plenum des Landtags beschlossen.