150.000 Euro für Region Straubing-Bogen

Ritt und Zellmeier: Landkreis und Feldkirchen erhalten Bedarfszuweisung

24.11.2014

Wie die beiden CSU-Abgeordneten Hans Ritt und Josef Zellmeier von Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder erfahren haben, hat der Freistaat Bayern dem Landkreis Straubing-Bogen eine Bedarfszuweisung in Höhe von 150.000 Euro bewilligt. Die Gelder teilen sich auf in 100.000 Euro für den Landkreis Straubing-Bogen und 50.000 Euro für die Gemeinde Feldkirchen.

Der Freistaat hat das Mittelvolumen von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen in 2014 auf dem hohen Niveau von landesweit 100 Millionen Euro fortgeführt. Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden auf Antrag neben den klassischen Bedarfszuweisungen seit 2012 auch so genannte „Stabilisierungshilfen“ bewilligt.

„Damit können außergewöhnliche Belastungen für die Kommunen ausgeglichen werden, die von den Regelzuweisungen des Kommunalen Finanzausgleichs nicht erfasst werden“, freuten sich die beiden Parlamentarier Ritt und Zellmeier. Vor allem eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung, andauernde Haushaltsschwierigkeiten und besondere Aufgaben- und Ausgabenbelastungen nannte Hans Ritt als Grund für diese Hilfe.

Fälle der klassischen Bedarfszuweisungen sind insbesondere Gewerbesteuerausfälle, Naturkatastrophen, Altlasten und Felssanierungen sowie freiwillige Gemeinde­zusammenschlüsse, ferner auch Kosten für externe Gutachten zur Haushaltskonsolidierung. Stabilisierungshilfen sind demgegenüber Bedarfs­zuweisungen für demografiebedingte bzw. strukturelle Härten.

„Mit diesen staatlichen Zuschüssen unterstützen wir die Eigenständigkeit unserer Kommunen, die mit schwierigen Sonderbedingungen zu kämpfen haben. Wir stärken damit auch bürgernahe Entscheidungen vor Ort“, sagten die beiden Landtagsabgeordneten Ritt und Zellmeier. Die Mittelverteilung wurde im so genannten Verteilerausschuss aus kommunalen Spitzenverbänden, sowie dem Bayerischen Innen- und dem Finanzministerium festgelegt.

Auch weiterhin werden die Kommunen seitens des Freistaats Bayern tatkräftig mit Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt. So werden die Finanzausgleichsleistungen 2015 auf insgesamt 8,29  Mrd. € ansteigen und damit ein neues Rekordvolumen erreichen. Um den Kommunen noch wirksamer helfen zu können und den gestiegenen Antragszahlen Rechnung zu tragen, soll der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen, der erst im Jahr 2013 auf 100 Mio. € vervierfacht worden ist, 2015 auf 120 Mio. € erhöht werden.