Steuerentlastung für Unternehmen: CSU-Fraktion will Zeitraum für Corona-Verlustrücktrag auf 3 Jahre erweitern

03.03.2021 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Um Unternehmen in der Corona-Krise zu entlasten, will die CSU-Fraktion die Möglichkeit, aktuelle Verluste mit vor der Krise erzielten Gewinnen steuerlich zu verrechnen, deutlich verbessern. Konkret soll der Zeitraum für den steuerlichen Verlustrücktrag von derzeit einem Jahr auf 3 Jahre verlängert werden. Damit könnten Verluste aus 2020 bis ins Jahr 2017, Verluste aus 2021 bis 2018 mit Gewinnen verrechnet werden. Dies würde insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe die Liquidität verbessern, da sie bereits gezahlte Steuern zurückbekämen.

Im aktuell vom Bundesrat zu beschließenden dritten Corona-Steuerhilfegesetz ist eine Verdoppelung des steuerlichen Verlustrücktrag von 5 auf 10 Millionen vorgesehen, wobei dabei der aktuell geltende Zeitraum von einem Jahr beibehalten wird. Der CSU-Fraktion geht das jedoch nicht weit genug: sie will den Zeitraum dieses Verlustrücktrags entsprechend auf 3 Jahre erweitern. 

Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Fraktion Sandro Kirchner: „Gerade jetzt in der Corona-Krise braucht vor allem unser Mittelstand ausreichend Liquidität. Nur wenn der Verrechnungszeitraum für den steuerlichen Verlustrücktrag deutlich in die Zeit vor der Krise ausgeweitet wird, können Unternehmen die Verluste während der Krise mit ihren Gewinnen davor verrechnen. So schaffen sie es aus eigener Kraft – ohne staatliche Förderung – ihre Liquidität deutlich zu verbessern. Der bisherige Gesetz-Entwurf geht uns nicht weit genug und ist deshalb nicht wirklich zielführend. Daher muss der Rücktrags-Zeitraum unbedingt auf 3 Jahre erweitert werden. Bisher hat die SPD das verhindert -  wir wollen es aber durchsetzen.“