Zellmeier leitet Haushaltsausschuss

Laberweintinger bleibt oberster Budgetchef im Landtag

21.11.2023
Ausschussvorsitzender Josef Zellmeier mit seinem Stellvertreter Bernhard Pohl (Quelle: Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto: Stefan Obermeier)
Ausschussvorsitzender Josef Zellmeier mit seinem Stellvertreter Bernhard Pohl (Quelle: Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto: Stefan Obermeier)

Josef Zellmeier leitet auch in den nächsten fünf Jahren den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag. Zellmeier wurde in der heutigen konstituierenden Ausschusssitzung mit überwältigender Mehrheit zu deren Chef gewählt. „ Das Haushaltsrecht ist die Königsdisziplin des Parlaments und nimmt damit eine herausragende Stellung unter allen Ausschüssen ein. Ich freue mich daher sehr über das Vertrauen meiner Kollegen“, so Zellmeier.
 

 
G
M
T
Y
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Sound-Funktion ist auf 200 Zeichen begrenzt
 
 
Optionen : Geschichte : Feedback : Donate Schließen

Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen ist einer der 14 ständigen Fachausschüsse des Landtags. Ihm gehören derzeit 21 Abgeordnete an: neun von der CSU, vier von den Freien Wählern, jeweils drei von den der AfD sowie den Grünen und zwei Mitglieder der SPD.
 
Der Haushalt ist Grundlage für die gesamte Staatstätigkeit des jeweiligen Haushaltsjahres. Seine Verabschiedung ist daher eine der bedeutendsten Aufgaben des Parlaments. Nach der Verabschiedung durch das Parlament liegt der Vollzug des Haushalts in der Hand der Staatsregierung. Doch auch hierbei ist der Haushaltsausschuss gefordert. Im Rahmen der parlamentarischen Haushaltskontrolle wirkt er über diverse Informationsrechte und Zustimmungsvorbehalte am Vollzug des Haushalts mit.
 
Nach Abschluss des Haushaltsjahres legt die Staatsregierung die Haushaltsrechnung vor und beantragt beim Landtag die Entlastung für ihre Haushaltsführung. Die Durchführung dieses Entlastungsverfahrens ist ebenfalls Aufgabe des Haushaltsausschusses. Sie erfolgt nach der Prüfung der Haushaltsrechnung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof im Rahmen der Beratungen des jeweiligen Jahresberichts des Bayerischen Obersten Rechnungshofes. Darüber hinaus unterstützt der Ausschuss das Plenum bei der Überprüfung der eingebrachten Anträge und Gesetzentwürfe auf ihre finanziellen Auswirkungen und erarbeitet sachgerechte Beschlüsse im breit gefächerten Spektrum der Finanzpolitik.
 
Zur Vorbereitung der Entscheidungen führt der Ausschuss auch Expertenanhörungen durch. Soweit die Vollversammlung nicht selbst entscheidet, nimmt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen die Rechte des Landtags bei Grundstücksangelegenheiten und Hochbauvorhaben wahr. Außerdem gehören die staatlichen Beteiligungen, wie etwa die Bayerische Landesbank oder der Flughafen München zu seinen Zuständigkeiten. Der Ausschuss behandelt darüber hinaus auch die in seinen fachlichen Zuständigkeitsbereich fallenden Petitionen.