Klarheit beim Helferführerschein

Zellmeier: Führerschein gilt auch für Sanitäts- und Betreuungsdienste

19.02.2025

Die Unsicherheit, ob der Helferführerschein auch für Sanitäts- und Betreuungsdienste durch ehrenamtliche Einsatzkräfte gilt, ist beseitigt. Wie Landtagsabgeordneter Josef Zellmeier erklärt, hat das Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auf seine Initiative hin klargestellt, dass der Helferführerschein auch weiterhin für Einsätze auf Veranstaltungen gültig ist.

 
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„ Ich bin froh, dass Innenminister Herrmann auf meine Anfrage schnell reagiert und Rechtssicherheit geschaffen hat“, so Zellmeier, der in den letzten Tagen von zahlreichen Vertretern der Rettungsdienste aus seinem Stimmkreis darauf angesprochen wurde. „ Unsere Einsatzkräfte leisten eine hervorragende und wichtige Arbeit und dürfen nicht durch bürokratische und schwer vollziehbare Regelungen an ihrem Engagement behindert werden“.

Beim Ehrenabend des Roten Kreuzes im Landkreis Straubing-Bogen am vergangenen Freitag hatten unter anderem die BRK-Kreisbereitschaftsleiterin Melanie Fischer sowie die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Gerda Hasselfeldt, Zellmeier persönlich auf die Problematik hingewiesen. Denn durch ein Schreiben des zuständigen Ministeriums kam große Verwirrung auf, die den ehrenamtlichen Bereitschaftseinsatz von Rettungsdiensten im Rahmen von Volksfesten, Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen massiv erschwert hätte. Demnach hätte der Helferführerschein fast ausschließlich im Übungs-, Alarmierungs- oder Katastrophenfall seine Gültigkeit entfaltet. Dies hätte eine große Zahl von Einsatzkräften getroffen, sofern sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen verfügen. Zellmeier habe den Innenminister noch am selben Abend kontaktiert und um eine schnellstmögliche Regelung im Sinne der Rettungsdienste gebeten. Am Montag kam es dann zu einem persönlichen Gespräch mit Staatsminister Herrmann, bei der er bereits eine Neuregelung angekündigt hat. Diese wurde heute vom Innenministerium offiziell bekannt gegeben.