Klarheit beim Helferführerschein
Zellmeier: Führerschein gilt auch für Sanitäts- und Betreuungsdienste
Die Unsicherheit, ob der Helferführerschein auch für Sanitäts- und Betreuungsdienste durch ehrenamtliche Einsatzkräfte gilt, ist beseitigt. Wie Landtagsabgeordneter Josef Zellmeier erklärt, hat das Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auf seine Initiative hin klargestellt, dass der Helferführerschein auch weiterhin für Einsätze auf Veranstaltungen gültig ist.










